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Förderungen

Zuschüsse für deinen Startschuss.

Weiter durch Bildung.

Wir wissen: Talente wollen gefördert werden. Auch in finanzieller Hinsicht. Gut, dass es vieleMöglichkeiten der Unterstützung gibt, mit denen deiner Umschulung, Aus- oder Weiterbildung nichts mehr im Wege steht. Bildungsgutschein? Zuschuss vom Arbeitsamt? Schüler Bafög? Wir beraten dich gerne, wenn du noch auf der Suche nach der passenden Finanzierung bist.

Bildungs­gutschein (BGS)

Mit Bildungsgutschein zu Deinem Traumberuf!

Gezielte Weiterbildungen, Ausbildungen & Umschulungen für den Zugang in deine neue Pro Karriere.
Mit einem Bildungsgutschein sichert dir deine Agentur für Arbeit oder dein Jobcenter zu, Kosten für die Weiterbildung zu übernehmen. Damit gemeint sind Lehrgangskosten, Fahrtkosten und z.B. eventuell anfallende Kinderbetreuungskosten.
Einen Bildungsgutschein kannst sowohl arbeitslose wie auch berufstätige Menschen erhalten. Wichtig ist, dass die Weiterbildung beziehungsweise Umschulung notwendig ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie …

  • dadurch Ihre Arbeitslosigkeit beenden können,
  • als berufstätige Person die drohende Arbeitslosigkeit vermeiden oder
  • Ihren Berufsabschluss nachholen.

Zielgruppe: Bezieher von Arbeitslosengeld I

 

Aktivierungs- und Vermittlungs­gutschein (AVGS)

Starte mit dem passenden Coaching und dem passenden Coach in deine Zukunft!

Coachings oder Qualifizierungen, die mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) gefördert werden können, heißen „Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung“. Einen AVGS stellt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit in Absprache mit dir aus, um die Job-Chancen erheblich zu verbessern.
Nimm an unserem Einzelcoaching teil, um dich in der aktuellen Arbeitswelt zu orientieren und Unterstützung bei deinem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt zu erhalten!

Zielgruppe: Bezieher von Arbeitslosengeld II

Berufliche Rehabilitation / Rentenver­sicherung

Rentenversicherungsträger: Berufliche Rehabilitation „Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben“

Du kannst eine berufliche Rehabilitation über die Rentenversicherung erhalten, wenn du aus gesundheitlichen Gründen deinen Beruf nicht mehr ausüben kannst. Hiermit soll die Eingliederung im Arbeitsleben ermöglicht werden. Ein bewilligter Antrag auf Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben bedeutet für dich einen kompletten beruflichen Neustart.“

BfD - Berufsförderungs­dienst der Bundeswehr

Berufseinstieg für Soldat:innen nach Ende ihrer Dienstzeit. Berufssoldaten, Soldaten auf Zeit (SaZ) und freiwillig Wehrdienstleistende (FWDL). Der Anspruch auf eine Förderung des BFD richtet sich nach der Dauer Ihrer Dienstzeit und wird im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt.

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